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Nachtrag zum 2. Therapiegipfel am 9. September in Berlin

Veröffentlicht am 17.10.2019

Aufgrund von Mitarbeiterurlauben hatten wir die mündliche Zusammenfassung des 2. Therapiegipfels am 09.09.2019 von Christine Donner am 10.September lediglich in unseren Gruppen per telegram und whatsapp geteilt und in unserem BED-Blog eingestellt. Hören Sie die Sprachnachrichten auf unserem BED-Blog.

Gerne veröffentlichen wir hier nun zusätzlich eine schriftliche Zusammenfassung auf unserer Webseite:


Zusammenfassung der Themen in Sprachnachricht Teil 1

  1. Laut Bundesgesundheitsminister Spahn ist mit einem In-Kraft-Treten des neuen Berufsgesetzes für den Heilmittelbereich vor 2021 nicht zu rechnen.

    Dies bedeutet, dass auch eine bundesweite Regelung zur Schulgeldfreiheit noch bis dahin auf sich warten lassen wird. Aus Sicht des BED müssen daher alle Bundesländer eine entsprechende Übergangsregelung für eine sofortige Schulgeldfreiheit der Heilmittelberufe schaffen, um dem bereits massiven Fachkräftemangel zeitnah wirkungsvoll entgegen zu wirken.

    Aktiver Einsatz der Therapeuten ist hierfür unerlässlich. Die bisher erreichten Teilziele zeigen die Bedeutung und Wirksamkeit des Druckes „von der Straße“.

  2. Dem Direktzugang erteilte Bundesgesundheitsminister Spahn erneut eine klare Absage. 

    Da auch die Regelung über das Berufsgesetz einerseits noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird (s.o.) und zudem nicht fest steht, ob im Berufsgesetz ein Direktzugang überhaupt verankert werden wird, ist aus unserer Sicht derzeit weiterhin die schnellste und praktikabelste Lösung die sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den jeweiligen Heilmittelbereich. Seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2009 gibt es den sektoralen Heilpraktiker für den Bereich Physiotherapie. 

    Sektorale Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie (HP Ergo) gibt es bundesweit zwar immer mehr, jedoch weigern sich nach wie vor viele Gesundheitsämter, sich mit entsprechenden Anträgen überhaupt zu befassen. Am 10.10.19 gab es in einem vom BED unterstützten Fall ebenfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung, die zumindest klar stellt, dass künftig entweder bundesweit sektorale Heilpraktiker für Ergotherapie anerkannt werden oder dass Ergotherapeut*innen ohnehin ohne ärztliche Verordnung therapieren dürfen. (Details siehe: Sektoraler HP Ergo: Kann falsch angewandte Ergotherapie Patienten gefährden?)

  3. Die Vollakademisierung der Heilmittelberufe wird von Bundesgesundheitsminister Spahn ebenfalls weiterhin abgelehnt.

    Der BED e.V. befürwortet eine hohe Durchlässigkeit zur Weiterqualifizierung innerhalb der Heilmittelberufe bis zur Akademisierung, sodass im Laufe des Berufslebens eine entsprechende Erweiterung der Kompetenzen und daraus resultierende Aufstiegsmöglichkeiten möglich sind. 

  4. Zur Notwendigkeit der Regulierung von Privatinvestoren im Gesundheitswesen gibt es unterschiedliche Meinungen.

    Aus Sicht des BED e.V. sind politische Rahmenvorgaben notwendig, um die sozialen Sicherungssysteme und damit die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Großinvestoren haben aufgrund ihrer Struktur häufig die Wirkung, kleinere Anbieter vom Markt zu verdrängen und dadurch die wohnortnahe Versorgung zu zerstören. Dem muss politisch entgegen gewirkt werden. 

  5. Beim Thema Zuzahlung herrschte Einigkeit darüber, dass die bürokratischen Belastungen der Therapiepraxen deutlich reduziert werden müssen.

    Nicht diskutiert wurde, dass gerade finanziell Schwache häufig Heilmitteltherapien gar nicht in Anspruch nehmen, weil die Zuzahlung für diese Personengruppe eine unverhältnismäßige, zu hohe Belastung darstellt. Hierdurch werden jedoch letztlich später höhere Folgekosten verursacht, welche wiederum die Solidargemeinschaft tragen muss. Insofern fordert der BED e.V. eine Diskussion über die Möglichkeiten, diesen Menschen ebenfalls einen Zugang zur notwendigen Heilmittelversorgung zu garantieren.


Zusammenfassung der Themen in Sprachnachricht  Teil 2

  1. Während der Veranstaltung waren seitens einiger Personen deutliche Versuche zur Durchsetzung von eindeutig nicht mehrheitsfähigen Standpunkten zu bemerken.

    Der BED e.V. sieht daher nach wie vor in einem Therapeuten-Parlament eine gute Möglichkeit, tatsächlich demokratische Entscheidungen im Sinne der Mehrheit der praktizierenden Heilmittelerbringer herbei zu führen.

  2. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die zahlreichen Rückmeldungen zu diversen Themen, zu welchen wir Informationen veröffentlichen. Nur durch solche Diskussionen, in denen wir die Dinge von verschiedenen Seiten beleuchten, können wir gemeinsam letztlich zu einem wirklich guten Ergebnis kommen.

    Bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen erhielten wir einige Nachfragen und Anmerkungen zum Thema Zulassung ohne Praxisräume, welches Christine Donner in Ihrem Beitrag Zulassung der Zukunft aufgegriffen hat und welches auch in der Stellungnahme des BED e.V. zur Zulassung angesprochen wird.

    Reine Hausbesuchstherapeuten ohne Praxisräume gibt es derzeit bereits in Form Freier Mitarbeit mit dem Risiko vor allem für die abrechnende Praxis, bei Feststellung von Scheinselbständigkeit hohe Sozialabgaben nachträglich entrichten zu müssen. Auch gibt es Praxen, deren Räume tatsächlich de facto leer stehen, weil eine Spezialisierung auf Heim- und Hausbesuche statt gefunden hat. Andererseits gibt es mittlerweile auch viele Praxen, die schlicht überhaupt keine Hausbesuche mehr durchführen.

    In unserer Stellungnahme zu den Zulassungsvoraussetzungen geht es gerade bezüglich dieses Punktes darum, sich mit der bestehenden Realität auseinander zu setzen. Selbstverständlich haben wir dabei ebenso die Interessen der vielen Praxen im Blick, welche sowohl Therapien in der Praxis als auch Hausbesuche anbieten. Benachteiligungen für diese müssen in jedem Fall ausgeschlossen werden.

    Denkbar wäre z.B. der unterschiedlichen Kostenstruktur durch unterschiedliche Vergütungen gerecht zu werden. Wir haben hier kein Patentrezept, wollen aber das Augenmerk auf diese Thematik lenken um angemessene Rahmenbedingungen für die notwendige Versorgung zu schaffen.

  3. Ein wichtiger Punkt beim Therapiegipfel bestand zudem im Austausch mit vielen Therapeuten und Entscheidern im Heilmittelbereich.


Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:

05221 875 945 3

info@bed-ev.de

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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