Veröffentlicht am 22.11.2019
Wie im TSVG festgelegt, finden Verhandlungen zwischen den Heilmittelverbänden und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) derzeit u.a. zur Einrichtung einer Schiedsstelle für den Heilmittelbereich statt. Friedrich Merz veröffentlichte dazu auf physio.de bereits am 20.11.2019 in seinem Artikel:
Das geht ja schon gut los
Errichtung der Schiedsstelle zum 15.11.19 im ersten Anlauf gescheitert. Ein Kommentar von Friedrich Merz„ …
Was war geschehen?
Laut Gesetz sollen der Schiedsstelle drei Unparteiische angehören. Ein unparteiischer Vorsitzender und zwei weitere unparteiische Mitglieder. Dem Vernehmen nach hatte man sich auch auf den unparteiischen Vorsitzenden in Person von Dr. Ulrich Orlowski geeinigt. Dieser war bis März Ministerialdirektor im Gesundheitsministerium und federführend beteiligt am TSVG.
Stein des Anstoßes ist aber laut informierter Kreise die Personalie: Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg
Herr von Stackelberg war bis 30. Juni dieses Jahres noch stellvertretender Vorsitzender des SpiBu und soll nun auf Wunsch dessen als einer der zwei weiteren „unparteiischen“ Mitglieder fungieren. Allerdings war es dem GKV-Spitzenverband seltsamerweise nicht möglich, die maßgeblichen Heilmittelverbände von dessen Unparteilichkeit zu überzeugen. … „
Beim
gestrigen ersten Verhandlungstag zum Bundesrahmenvertrag Ergotherapie erläuterte der GKV-SV am Rande, dass aus seiner Sicht eine Person dann unparteiisch sei, wenn sie aktuell nicht (mehr) bei einer Vertragspartei in Amt und Würden stehe.
Die Heilmittelverbände sehen dies als nicht ausreichend für eine echte Unparteilichkeit an und hatten dies dem GKV-SV auch bereits in Vorgesprächen signalisiert.
Laut gestriger Aussage des GKV-Spitzenverband (GKV-SV) sei es angeblich auch in anderen Schiedsverfahren Usus, dass sich die Parteien lediglich auf einen
unparteiischen Vorsitzenden verständigen und
die beiden weiteren „Unparteiischen“ dann jeweils einseitig ernannt würden und hierzu auch kein Einvernehmen nötig sei bzw. die Ablehnung durch die andere Seite nicht vorgesehen sei.
Hierzu hat der Gesetzgeber jedoch eindeutig etwas anderes bestimmt. Im § 125 SGB V Absatz 6 steht: „
… Über den unparteiischen Vorsitzenden und die zwei weiteren unparteiischen Mitglieder sowie deren Stellvertreter sollen sich die Vertragspartner einigen. … „
Die
Heilmittelverbände streben eine tatsächlich möglichst unparteiische Besetzung der Schiedsstelle an, um im Streitfall einen möglichst guten Kompromiss auf sachlicher Grundlage wahrscheinlich werden zu lassen. Hierfür sind weitgehend neutrale Unparteiische sinnvoll – wie im Übrigen das Wort „unparteiisch“ bereits beinhaltet.
Aus diesem Grund sehen wir einen langjährig auf höchster Ebene des GKV-SV tätigen Menschen nicht als unparteiisch genug für diese Schiedsstelle an.
Wir arbeiten weiter daran im Zusammenwirken auch mit dem Bundesgesundheitsministerium kurzfristig Lösungen zu finden und die Schiedsstelle zeitnah mit drei Unparteiischen zu besetzen.