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Veröffentlicht am 01.04.2020
Gerne stellen wir Ihnen hier eine Information an Ärzte zur Verfügung, welche Sie direkt per Mail oder auch ausgedruckt postalisch an Ihre verordnenden Ärztinnen und Ärzte geben können. Legen Sie gerne als Anlage die aktuellen Sonderregelungen der Kassenverbände unter Verweis auf Punkt 8 (Teletherapie) bei und weisen Sie auch auf die
Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 31.3.2020 hin, in welchen unter anderem auf folgendes hingewiesen wird:
"Weitere Sonderregelungen zur Verordnung von Leistungen
Bereits in den vergangenen Tagen wurden einige Ausnahmen und Sonderregelungen beschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun Rechtssicherheit hergestellt und zahlreiche Richtlinien mit weiteren Sonderregelungen versehen. Diese wurden vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und nicht beanstandet.
So dürfen Vertragsärzte Folgeverordnungen für Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege auch nach telefonischer Anamnese ausstellen. Außerdem wurden zahlreiche Fristen, die für Verordnungen oder deren Genehmigung durch die Krankenkasse gelten, verlängert beziehungsweise ausgesetzt. Ferner dürfen Krankenhäuser im Entlassmanagement statt 7 nun 14 Tage verordnen. ..."