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Veröffentlicht am 01.04.2020
Zeitlich begrenzt bis zunächst 30.06.2020 erhalten Ärzte die Portokosten erstattet, wenn sie für bekannte Patienten eine Folgeverordnung ausstellen und diese postalisch versenden, damit der Patient nicht in die Praxis kommen muss. Als bekannter Patient gilt, wer im laufenden oder im Vorquartal persönlich beim Arzt vorstellig wurde. Die elektronische Gesundheitskarte muss hierfür nicht vorgelegt werden.