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Leben und Arbeiten mit Corona – Bis Mitte August ist wahrscheinlich - Informationen zu Mund-Nase-Schutz und Atemschutz

Veröffentlicht am 03.04.2020

- Wir sollten uns daher darauf einrichten, dass der „Ausnahmezustand“ zum temporären Normalzustand wird! -

Zusammenfassung vorweg:

  • Therapeut UND Patient können Mund-Nase-Schutz (MNS) tragen, welcher jedoch gewechselt werden muss, sobald er durchfeuchtet ist, spätestens jedoch nach 2 Stunden. Ein Mund-Nase-Schutz schützt immer nur den jeweils anderen, weshalb er von beiden Personen getragen werden muss und auch von Patienten getragen werden sollte, wenn mehr als ein Patient in der Praxis ist, um die Gefahr der Ansteckung untereinander zu minimieren. Ein Mund-Nase-Schutz ist insofern KEIN Atemschutz.

  • bei länger andauernder Therapie ist daher ein Atemschutz (FFP2-Maske) für den Therapeuten deutlich komfortabler

  • aufgrund der aktuellen Knappheit können Mund-Nase-Schutz und Atemmaske mehrfach verwendet werden. Dabei sind folgende Regeln des Robert-Koch-Institutes unbedingt zu beachten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.pdf?__blob=publicationFile (mittlerweile nicht mehr gültig, weil ausreichend Masken verfügbar - Stand Nov. 2020)

  • Bei filtrierender Halbmaske (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil beträgt arbeitsrechtlich die zulässige Tragezeit:
    • Max. 75 Min am Stück
    • dann mindestens 30 Minuten Erholungszeit für den Mitarbeiter
    • Wiederholungsmöglichkeit: maximal 5 X pro Tag

  • Hinweise zum korrekten Sitz von FFP-Masken: Siehe 6.3.2
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/pdf/Beschluss-609.pdf?__blob=publicationFile&v=2

  • Der BED e.V. bietet die Möglichkeit der Sammelbestellung von FFP2-Masken für alle Heilmittelerbringer voraussichtlich ab KW16 an.
    • Die Bestellseite wird zunächst exklusiv für drei Tage nur für BED-Mitglieder zugänglich sein, anschließend werden alle Heilmittelerbringer die Möglichkeit erhalten, sich an der Sammelbestellung zu beteiligen. Die voraussichtliche Lieferzeit beträgt 15 Tage.
    • Eine telefonische Bestellung oder Vorab-Reservierung ist NICHT möglich. Wir werden die Information auf unserer Webseite und auf facebook einstellen und an unsere Mitglieder per Newsletter senden, sobald Sie die Bestellung aufgeben können.

Das Robert-Koch-Institut schreibt:

„Unerkannte Infektionen bei medizinischem Personal stellen eine potentielle Gefährdung für die Betroffenen, ihre Angehörigen, andere Mitarbeitende sowie für die von ihnen betreuten Patienten dar und können zu nosokomialen Übertragungen führen. Personen in der Pflege und medizinischen Versorgung sind im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in engem Kontakt mit einer großen Zahl von Personen mit chronischen Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf (vulnerable Gruppen). Der Schutz des medizinischen Personals ist daher zusätzlich zu den allgemeinen Arbeitsschutzanforderungen auch in Bezug auf die Sicherstellung der medizinischen Versorgung und der Prävention von nosokomialen Übertragungen von besonderer Bedeutung.“


Es gibt bereits zwei bestätigte Fälle, in denen Physiotherapeuten zum Multiplikator wurden, weil sie selbst unerkannt infiziert waren und somit eine nosokomiale Übertragung stattgefunden hat.

Wer daher als Therapeut sich und andere vor einer luftgetragenen Infektion schützen will, braucht neben Flächen- und Händedesinfektion, Handschuhe, Arbeitskleidung und ggf. Schutzbrille, partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2), welche als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) den Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 unterliegen. Darüber hinaus ist die korrekte Verwendung bzw. Benutzung all dieser Materialien bedeutungsvoll.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie als Therapeut Symptome haben oder nicht, denn einige mit SARS-CoV-2 infizierte Personen sind völlig symptomfrei. Zudem sind viele Infizierte schon vor den ersten Symptomen infektiös! Siehe: Corona-Infektion auch ohne Symptome möglich: https://healthcare-in-europe.com/de/news/corona-infektion-auch-ohne-symptome-moeglich.html sowie: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html

Auch die Einhaltung der 2-Meter-Abstandsregel, die bei einer therapeutischen Behandlung zumeist ohnehin nur schwer einzuhalten ist, verhindert nicht zuverlässig die Übertragung, sondern verringert lediglich das Risiko einer Infektion - siehe Kategorie II: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html

Da weder vom Bund noch über die Landesministerien umfassend für Therapeuten Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gestellt werden, weil die Menge der vom Bund bestellten PSA dazu schlichtweg nicht ausreicht und vorwiegend Kliniken, Ärzte und Pflege ausgestattet werden, befinden sich die Therapeuten in einem großen Dilemma.

Auf der einen Seite wollen und sollen sie medizinisch notwendige Behandlungen durchführen, auf der anderen Seite fehlt ihnen die dazu notwendige Schutzausrüstung.

Unterschied: Mund-Nase-Schutz ↔ Atemschutz

Hinweis: Einfacher Mund-Nasen-Schutz (MNS) und selbsthergestellte Gesichtsmasken sind kein Atemschutz!

Therapeut UND Patient können Mund-Nase-Schutz (MNS) tragen, welcher jedoch gewechselt werden muss, sobald er durchfeuchtet ist, spätestens jedoch nach 2 Stunden. Ein Mund-Nase-Schutz schützt immer nur den jeweils anderen, weshalb er von beiden Personen getragen werden muss und auch von Patienten getragen werden sollte, wenn mehr als ein Patient in der Praxis ist, um die Gefahr der Ansteckung untereinander zu minimieren. Ein Mund-Nase-Schutz ist insofern KEIN Atemschutz.

Zudem erhalten wir die ersten Meldungen, dass Therapeuten die doch das Glück hatten vom Land bedacht zu werden, horrende Preise von 10 € pro Atemschutz-Maske bezahlen sollen!

Entscheidend für den weiteren Verlauf der Pandemie ist die Basisreproduktionszahl R0. Das ist die Zahl der Menschen, die ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt. Das RKI nennt einen R0 zwischen 2,4 und 3,3. Dabei wurden einzelne Studien mit deutlich höheren Schätzwerten nicht berücksichtigt. Dieser Wert kann so interpretiert werden, dass bei einem R0 von etwa 3 ungefähr zwei Drittel aller Übertragungen verhindert werden müssen, um die Epidemie unter Kontrolle zu bringen.

Mit Stand zum 01.04.2020 sind 67.366 Personen in Deutschland bestätigt mit dem Virus infiziert.

Eine Studie von Wissenschaftlern des renommierten Imperial College in London und den diesbezüglichen Kommentar von Christian Drosten (Leiter der Virologie an der Berliner Charité) fasst Nordbayern.de folgendermaßen zusammen: “Nur das Maßnahmenbündel aus Isolation erkrankter Patienten, sozialer Distanzierung (Abstand halten) in der gesamten Bevölkerung plus der Schließung von Universitäten und Schulen ist ausreichend wirksam. Nur dann reicht die Kapazität auf den Intensivstationen aus, um alle Patienten versorgen zu können. Die Maßnahmen, die Bundes- und Staatsregierung jetzt verhängt haben, sind grundsätzlich also dazu geeignet einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern. Das ist die gute Nachricht. „Allerdings muss man das Ganze dann für fünf Monate durchhalten. Das ist eine sehr lange Zeit", gibt Drosten zu Bedenken. Dazu kommt, dass das Virus höchstwahrscheinlich in voller Stärke zurückkehrt, sobald das normale Leben wieder angelaufen ist.“

https://www.nordbayern.de/politik/ausbreitung-von-coronavirus-studie-stellt-dustere-prognose-1.9960896

Es braucht somit ein Medikament oder einen Impfstoff, um der Pandemie wirksam begegnen zu können. Bis diese gefunden oder entwickelt wurden, werden wohl ohnehin noch ein paar Monate ins Land gehen. Wir sollten uns daher darauf einrichten, dass der „Ausnahmezustand“ zum temporären Normalzustand wird! Das bedeutet, dass wir die Pandemie nicht ausharren können, sondern mit ihr leben und arbeiten müssen.

Vor diesem Hintergrund hat der BED e.V. sich selbst um die Ausstattung der Therapeuten mit Schutzausrüstung gekümmert.

Der dringlichste Bedarf zeigt sich beim Atemschutz, so dass wir hier die Möglichkeit der Sammelbestellung von N95-FFP2-Masken über den BED e.V. für alle Heilmittelerbringer schaffen. Die Seite mit dem Bestellformular werden wir Ihnen baldmöglichst zur Verfügung stellen und entsprechend darüber informieren. Die Bestellseite wird zunächst exklusiv für drei Tage nur für BED-Mitglieder zugänglich sein, anschließend werden alle Heilmittelerbringer die Möglichkeit erhalten, sich an der Sammelbestellung zu beteiligen. Die voraussichtliche Lieferzeit beträgt 15 Tage.

Eine telefonische Bestellung oder Vorab-Reservierung ist NICHT möglich.

Eine spätere Erstattung dieser Mehrkosten, die den Therapeuten durch erhöhte Hygieneanforderungen wegen des Corona-Virus entstehen, ist aus Sicht des BED über ein Hilfspaket für Heilmittelerbringer vom Gesetzgeber oder durch die Krankenkassen zu leisten. Dafür setzen wir uns bereits jetzt ein bzw. berücksichtigen dies in den anstehenden Preisverhandlungen.

Ob Therapeuten überhaupt einen Mund-Nase-Schutz oder einen Atemschutz brauchen, wurde die vergangenen Wochen teilweise in Frage gestellt. Wem das bislang hier dargelegte noch nicht ausreicht, für den ist folgende Ableitung relevant:

Das Virus SARS-CoV-2 ist in Risikogruppe 3 eingestuft, siehe:

Daraus folgt: Die Einhaltung des Beschlusses des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Arbeitsschutz beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza.

Nummer: 5.1.2 - (3) darin besagt: Trägt der Patient keinen MNS, oder ist der Erreger in Risikogruppe 3 eingestuft, sind für Beschäftigte FFP-Masken als Atemschutz erforderlich.


Alternativ zur Maske können auch Therapeut UND Patient daher einen Mund-Nase-Schutz tragen. Da ein Mund-Nase-Schutz jedoch spätestens bei Durchleuchtung gewechselt werden muss, ist das Tragen eines Atemschutzes für Therapeuten zumindest bei längeren Therapieeinheiten oder erhöhter körperlicher Aktivität komfortabler.

Ein hinreichender Schutz ist nur gewährt, wenn die Masken auch richtig benutzt werden, daher beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Hinweise zum korrekten Sitz von FFP-Masken:

Hinweise zur Tragedauer und Wiederverwendbarkeit von FFP-Masken:
Siehe 6.3.3 https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/pdf/Beschluss-609.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Verwendung je FFP-Maske: Ein Arbeitstag (nur durch denselben Therapeuten)
Siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.pdf?__blob=publicationFile

Tragezeit: Filtrierende Halbmaske ohne Ausatemventil: Max. 75 Min → dann 30 Minuten Erholungszeit für den Mitarbeiter – Wiederholungsmöglichkeit: 5 X pro Tag
Siehe: https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html


Welche Masken überhaupt zum Einsatz kommen dürfen, können Sie anhand der folgenden Links ersehen:

VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32016R0425 sowie auch: EMPFEHLUNG (EU) 2020/403 DER KOMMISSION vom 13. März 2020 über Konformitätsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren im Kontext der COVID-19- Bedrohung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H0403&from=DE und

Kennzeichnung von Masken aus USA, Kanada, Australien/Neuseeland, Japan, China und Korea: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ-PSA/pdf/Kennzeichnung-Masken.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Prüfgrundsatz für Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken Rev. 1 vom 26.03.2020: http://www.zls-muenchen.de/dokumente/Pruefgrundsatz_Rev1_20200326.pdf

Merkblatt Atemschutz -Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: https://www.lgl.bayern.de/downloads/arbeitsschutz/arbeitsmedizin/doc/merkblatt_mns_atemschutz.pdf

Zudem: Antworten zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halb¬masken/Atemschutzmasken und weiterer Persönlicher Schutzausrüstung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ-PSA/FAQ_node.html


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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