Veröffentlicht am 03.04.2020
Aktualisiert am 19.05.2022
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler*innen können einen 90 %-igen Zuschuss zur Unternehmensberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen, sofern das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.
- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 90 %, maximal jedoch 2.700 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten.
- Die Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %) wird NICHT bezuschusst und ist wie auch über die 2.700 Euro hinausgehende Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen.
- Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe eine Unternehmenssicherungsberatung und eine Folgeberatung im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
- Die Bezahlung der Berater*innenrechnung muss vom antragstellenden Unternehmen durch Vorlage eines Kontoauszuges der eigenen Bankverbindung im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
- Unternehmen in Schwierigkeiten müssen ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
- Die notwendigen Verwendungsnachweise für die Unternehmensberatung müssen innerhalb der sechsmonatigen Vorlagefrist eingereicht werden, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2022 mit dem Auslaufen der Rahmenrichtlinie.
Gerne können Sie direkt
über den BED e.V. ein
ausführliches kostenfreies telefonisches Erstgespräch für eine solche Beratung bei
Unternehmens- und Wirtschaftsberatung Christine Donner vereinbaren.
Grundsätzliche Informationen finden Sie auch auf folgender Webseite: