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Veröffentlicht am 24.04.2020
Aktualisiert am 03.02.2022
Neben Praxisinhabenden und Einrichtungen haben auch Angestellte derzeit häufig aufgrund von Kurzarbeit finanzielle Einbußen zu verkraften und stellen zudem unter erschwerten Bedingungen die Versorgung der Patient*innen mit medizinisch notwendiger Therapie sicher. Arbeitgebende können Ihre Angestellten auf freiwilliger Basis in dieser besonderen Situation finanziell unterstützen.
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