Veröffentlicht am 30.04.2020
Die Bundesregierung teilt mit:
Für angestellte Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung soll bis Jahresende gelten.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung außerdem die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Ab dem 1. Mai ist es möglich, in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Auch dies gilt bis zum Ende des Jahres.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung: