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Schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes von Bundesregierung beschlossen

Veröffentlicht am 30.04.2020

Die Bundesregierung teilt mit:

Für angestellte Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung soll bis Jahresende gelten.

Infografik: Kurzarbeit ab Mai 2020
Infografik „Kurzarbeit ab Mai 2020“ - © Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung außerdem die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Ab dem 1. Mai ist es möglich, in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Auch dies gilt bis zum Ende des Jahres.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung:


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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