Veröffentlicht am 07.05.2020
Viele Therapeuten haben Kinder. In einigen Länderregelungen gelten Ergotherapeuten als zur kritischen Infrastruktur gehörend und haben damit Anspruch auf eine Notbetreuung. In anderen Bundesländern ist das wiederum nicht der Fall oder nur teilweise der Fall. Dort gelten die Heilmittelberufe zwar als systemrelevant aber nicht als zur kritischen Infrastruktur gehörend. In diesen Fällen haben Therapeuten ein Betreuungsproblem, da sie keinen Rechtsanspruch auf eine Notbetreuung haben.
Selbstverständlich sind wir kontinuierlich, und das werden wir auch weiterhin tun, mit den Gesundheitsministerien der Länder dazu im Gespräch und weisen auf die verschiedenen Problemfelder mit konkreten Lösungsvorschlägen unsererseits hin.
Bei der Vielzahl der Regelungen reichen die organisatorischen Strukturen der Länder aber weiterhin nicht aus, um sachlich Richtiges zeitnah auch konkret umzusetzen. Das ist natürlich ärgerlich, derzeit aber Fakt.
Daher muss neben diesen Maßnahmen auch eine praktische Lösung her.
Wir machen hier einfach aus der Not eine Tugend. Wenn ein Bundesland die Heilmittelberufe nicht als systemkritisch einstuft, haben diese Eltern somit zumindest Anspruch auf Elternhilfe. Das Bundesministerium für Familie bietet hier eine gute Übersicht und Orientierung:
Relevant ist vor allem der Lohnersatz wegen Kita- und Schulschließung, der auch für Selbstständige gilt! Siehe:
Erfragen Sie einfach bei Ihrem Gesundheitsamt oder Ihrer örtlichen Stadt- oder Kreisverwaltung nach der für Sie zuständigen Behörde zur Beantragung des Lohnersatzes wegen Kita- und Schulschließung.
Es gibt aber auch einen Notfall-Kinderzuschlag für Familien, die jetzt Einkommenseinbrüche erleiden und plötzlich nur noch ein kleines Einkommen erzielen, siehe:
Zudem gibt es in einigen Ländern und Kommunen Rückerstattungen von Elternbeiträgen aufgrund der Kitaschließungen. Mehr Informationen erhalten Sie beim Familien-Landesministerium Ihres Bundeslandes.
Bayern hat beispielsweise mit der
Corona Elternhilfe nach
§ 56 Abs. 1a IfSG dazu schon gut aufgelegt: Die dort zuständigen Regierungsbezirke sind informiert und zahlen auch aus:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/#ElternhilfeBei Fragen dazu stehen wir Ihnen vom BED e.V. wie gewohnt gerne zur Seite.