Veröffentlicht am 20.05.2020
Zugelassene Heilmittelpraxen erhalten auf Antrag Ausgleichszahlungen aus dem Rettungsschirm bei Einnahmeausfällen auf Grund eines Behandlungsrückgangs in Folge der COVID-19-Epidemie nach den Vorgaben der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV).
Bitte loggen Sie sich ein oder klicken Sie hier um Ihren Mitgliedsantrag auszufüllen.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.