Veröffentlicht am 26.05.2020
Aktualisiert am 27.05.2022
Nach dem Außerkrafttreten der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und dem Zurückziehen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen (Branchenstandard) stellt die BGW aktualisierte Informationen für therapeutische Praxen zum betrieblichen Infektionsschutz zur Verfügung:
Nutzen Sie diese Informationen bei der Erstellung bzw. Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen, welche wie bereits vor der Pandemie von jedem oder jeder Arbeitgebenden in Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (s. Stichwort-Info Sicherheitstechnische Betreuung) erstellt werden müssen. Grundlage dafür sind das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV-Vorschrift 1.