Veröffentlicht am 26.05.2020
Aktualisiert am 14.02.2023
Aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02. Februar 2023 aufgehoben. Damit entfallen bisher verpflichtende Schutzmaßnahmen wie z. B. die Erstellung und Umsetzung eines betrieblichen Hygienekonzepts. Arbeitgebende sind im Rahmen des allgemeinen Arbeitsschutzes jedoch nach wie vor dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz der Beschäftigten festzulegen.
Die BGW informiert hierzu:
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