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Veröffentlicht am 25.06.2020
Das Bundeskabinett hat am 12.06.2020 Eckpunkte für ein weiteres Hilfsprogramm aufgestellt, um kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen.
Diese Überbrückungshilfe, welche nicht zurück gezahlt werden muss, soll sowohl mit Zahlungen aus der Soforthilfe als auch mit der Ausgleichszahlung aus dem Heilmittel-Rettungsschirm kombinierbar sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Informationen der Bundesregierung zu den Eckpunkten finden Sie hier:
Die Eckpunkte selbst können Sie hier ersehen:
Die Anträge sollen über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in einem zweistufigen Verfahren gestellt werden. Die Details werden derzeit erarbeitet.
Eine Beantragung ist derzeit NOCH NICHT möglich.