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Veröffentlicht am 16.07.2020
Seit Anfang Juli wurde in NRW gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren bzgl. der gewährten Soforthilfe gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.
Siehe Pressemitteilung:
Sofern Sie schon eine Aufforderung zur Berechnung Ihres Liquiditätsengpasses erhalten haben, warten Sie daher zunächst ab, weil sich das Abrechnungsverfahren möglicherweise noch ändern wird.