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Veröffentlicht am 28.08.2020
Uns erreichen in den letzten Tagen vermehrt Berichte über Absetzungen aufgrund längerer Unterbrechungen innerhalb einer Verordnung, welche jedoch im Zeitraum der Corona-bedingten Sonderregelungen lagen. Ebenso gibt es Absetzungen wegen späterem Behandlungsbeginn.
Legen Sie im Falle einer solchen Absetzung unverzüglich Widerspruch ein und verweisen Sie dabei auf die für den betreffenden Zeitraum gültigen Sonderregelungen:
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