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info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 10.09.2020
Die AOK Hessen hat dem BED e.V. bestätigt, dass für alle Verordnungen
ab Ausstellungsdatum 01.10.2020 keine Genehmigung mehr notwendig ist.
Die Liste der Kassen bezüglich Genehmigungsverzicht finden Sie immer auf unserer Webseite.
Wir fordern den kompletten Wegfall der Genehmigunsgspflicht zum 01.10.20. Über mögliche Erleichterung dieser Art und Maßnahmen zum Bürokratieabbau hinsichtlich der
verschobenen Heilmittelrichtlinie und des Bundesrahmenvertrages wird am 10.09.20 mit dem GKV beraten.
Wir werden Sie zeitnah über die Ergebnisse informieren.