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Veröffentlicht am 04.09.2020
Am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Verschiebung der Heilmittelrichtlinie (HMR) beschlossen, so dass die neue überarbeitete HMR
erst zum 01.01.2021 in Kraft treten wird.
Wie zuvor berichtet, hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beim G-BA die Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittelrichtlinie um ein Quartal beantragt, da noch nicht bei allen Anbietern die Zertifizierung der Praxisverwaltungssoftware abgeschlossen sei (siehe
Pressemittteilung G-BA).
Die Haltung des BED e.V. bleibt unverändert: Sofern auch die
neuen bundesweiten Rahmenverträge erst später gültig werden können, muss der entstehende Schaden durch die unverschuldete spätere Preiserhöhung für die Heilmittelerbringer ausgeglichen werden.
Beteiligen Sie sich daher unbedingt an unserer Aktion: Aufruf! Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich für Therapeuten!
Weitere Informationen folgen in Kürze.
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