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Veröffentlicht am 18.09.2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 17.09.2020 die Möglichkeit von
regional begrenzten Ausnahmeregelungen, welche
im Bedarfsfall kurzfristig
vom G-BA durch einen gesonderten Beschluss räumlich und zeitlich begrenzt
in Kraft gesetzt werden können.
Für Heilmittelerbringer erfreulich wurde erstmals die Möglichkeit der Teletherapie ausdrücklich in die Heilmittelrichtlinie mit aufgenommen, wenn auch zunächst nur als Ausnahmeregelung. Wir arbeiten weiterhin auf eine Aufnahme der Teletherapie in die Regelversorgung bei ergotherapeutischen Leistungen hin.
Zudem wurde die Gültigkeit der 28-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn bis zum Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie verlängert.