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Veröffentlicht am 01.10.2020
Aktualisiert am 15.10.2020
Wie berichtet, wurde die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verlängert und zwar für alle Heilmittel-Abrechnungen, welche bis einschließlich 31.12.2020 bei der jeweiligen Krankenkasse oder deren rechnungsprüfender Stelle eingereicht werden.
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