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Veröffentlicht am 01.10.2020
Seit längerem fordert der BED e.V. ergotherapeutische Behandlungen mittels Teletherapie in die Regelversorgung aufzunehmen. In den Verhandlungen zum bundesweit gültigen Rahmenvertrag haben Kassenvertreter und GKV-Spitzenverband eine entsprechende Vereinbarung bisher allerdings unter Hinweis darauf verweigert, dass dies durch die derzeitige Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) nicht gedeckt sei.
Wir haben den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie gesundheitspolitische Entscheidungsträger aufgefordert, diese Lücke zu schließen und dafür Sorge zu tragen, dass telemedizinische Maßnahmen ausdrücklich in der Heilmittelrichtlinie aufgenommen werden, da dies nicht nur in Pandemiezeiten eine sinnvolle Ergänzung der therapeutischen Möglichkeiten zur Versorgung der Bevölkerung mit Ergotherapie und anderen Heilmitteln darstellt.
Nun begrüßen wir sehr, dass am 15. Oktober 2020 in der
öffentlichen Sitzung des G-BA die Überprüfung der HeilM-RL bzgl. Maßnahmen der Heilmitteltherapie als telemedizinische Leistung (Videotherapie) auf der Tagesordnung steht. Es geht zunächst um die Einleitung des Beratungsverfahrens.
Wir werden uns in unserer Stellungnahme als maßgeblicher Spitzenverband auf Bundesebene im Bereich Ergotherapie klar für die Einführung telemedizinischer Leistungen positionieren und über den weiteren Verlauf berichten.
Ergänzung vom 16.10.2020: