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Veröffentlicht am 16.10.2020
Wie erwartet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung beschlossen, zur Verankerung der Videotherapie in der Heilmittelrichtlinie
Beratungen aufzunehmen. Wir freuen uns, dass diese sinnvolle Ergänzung nun Eingang in die Regelversorgung finden soll und erwarten den ersten Entwurf im Stellungnahmeverfahren. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie gerne informieren.
Ebenfalls gestern wurde erwartungsgemäß die Verordnungsmöglichkeit von Ergotherapie durch Psychologische Psychotherapeut_innen ab 2021 verabschiedet.
Zu den regional geltenden Sonderregelungen bei hohen Corona-Inzidenzen wird es eine Konkretisierung geben, welche die praktische Umsetzung erleichtern soll.