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Veröffentlicht am 30.10.2020
Aktualisiert am 03.11.2020
Aktualisierung 03.11.2020:
Nachdem die Frage "Was müssen Pflegeeinrichtungen, Physiotherapie- und Arztpraxen tun, um Antigen-Schnelltest zu beantragen?" auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in die Frage "Was müssen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser tun, um Antigen-Schnelltest zu beantragen?" inkl. der gegebenen Antwort geändert wurde, erfuhren wir vom BMG auf Nachfrage, dass tatsächlich ein eigenes Testkontingent für Heilmittelerbringer-Praxen NICHT vorgesehen ist.
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