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Veröffentlicht am 30.10.2020
Im schriftlichen Beschlussverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die
Sonderregelungen der Heilmittelrichtlinie nach §2a Absatz 1 mit Wirkung ab 2. November zunächst befristet bis zum 31. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Damit ist ab 2. November in der Ergotherapie auch wieder die Behandlung mittels Videotherapie zulässig.
Der GKV-Spitzenverband teilt zur Videotherapie mit:
"... In diesen Fällen ist auf der Rückseite der Verordnung die Therapie als Videobehandlung „V“ oder „Video“ zu kennzeichnen. ... Die Bestätigung der erbrachten Leistungen durch die Versicherten kann auch auf elektronischen Wege (z.B. per Fax, EMail) erfolgen. Die Einwilligung und Bestätigung der Versicherten ist der Abrechnung nicht beizufügen. Der Leistungserbringer hat die Einwilligung und die Bestätigung entsprechend aufzubewahren und der Krankenkasse auf Nachfrage vorzulegen. ..."