Berufspolitische Informationen >> Spahns 3. Digitalgesetz hat es in sich
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Spahns 3. Digitalgesetz hat es in sich

Veröffentlicht am 18.11.2020

Der aktuelle Referentenentwurf sieht folgendes vor:

-    Videobehandlungen werden ab 30.09.2021 zum Standard
-    Therapiebegleitender Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen wird vergütet
-    Ergotherapeuten sind bis 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen
-    Das E-Heilmittelrezept wird möglich ab 01. Januar 2024 und ist Standard ab 01 Juli 2026
-    Interdisziplinäre digitale Kommunikation rückt zum Greifen nahe

Der Mund von Christine Donner, dem Sprachrohr des Bundesverbandes für Ergotherapeuten als geschäftsführender Vorstand des BED e.V., war schon ganz fusselig vom vielen Reden der unbedingt notwendigen Anbindung der Ergotherapeuten an die TI und nun endlich ist er da, der Referentenentwurf der das ermöglicht.

Videobehandlung soll ab 30.09.2021 zum Standard gehören

Diese Entscheidung Spahns wird kassenseitig sicherlich einiges Zähneknirschen auslösen, denn einmal mehr hat der Gesetzgeber Bedarf gesehen in die Selbstverwaltung einzugreifen und hat nun eine gesetzliche Verpflichtung geschaffen, weil Krankenkassen die Aufnahme von Innovationen in den Regelbetrieb einfach nicht von sich aus als Selbstverpflichtung erkennen.

Viele Ergotherapeuten haben mit ihren Videobehandlungen große Erfolge erzielt. Wir feiern daher diese Entscheidung.

Im Rahmenvertrag für Ergotherapeuten sollen die Voraussetzungen für die Leistungserbringung als Videobehandlungen festgelegt werden. Ferner wird dort bestimmt, welche ergotherapeutischen Leistungen dafür geeignet sind.

Hinsichtlich der technischen Voraussetzungen bestimmt der Gesetzgeber eine Orientierung an den Regelungen bei der vertragsärztlichen Versorgung. An den Vereinbarungen, die die Berufsverbände mit dem GKV-SV in ihrem Vertrag festlegen, werden das „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ und der „Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit“ beteiligt, um möglichst im Einvernehmen mit diesen Behörden die Technischen Regelungen zu fixieren.

Therapiebegleitender Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen

Aufwendungen, die Ergotherapeuten im Rahmen von therapiebegleitenden digitalen Gesundheitsanwendungen entstehen, sollen vergütet werden. Die Details sollen im bundeseinheitlichen Rahmenvertrag für Ergotherapeuten festgelegt werden.

Welche digitalen Gesundheitsanwendungen für Ergotherapeuten in Frage kommen, legt das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ fest. Eine Vergütung ist auch schon während der Erprobung einer digitalen Gesundheitsanwendung möglich. Das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ informiert den BED e.V. dazu entsprechend.

Anschluss an die TI und Startschuss:

Bis zum 30. Juni 2021 soll die gematik (Gesellschaft für Telematik) dafür sorgen, dass Leistungserbringer Zugriff auf die TI erhalten. Daher ist auch die Ausgabe der Heilberufeausweise für ab Juli 2021 und damit bereits in rund 8 Monaten geplant.

Allerdings wird die Nutzung der TI für Ergotherapeuten erst ab dem 01. Juli 2024 sinnvoll, denn ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Erstattung seitens der Krankenkassen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der TI. Bis zum Januar 2024 wird die konkrete Abrechnung dieser Erstattungen im Ergotherapievertrag geregelt.

Die Finanzierung der erforderlichen technischen Ausstattung erfolgt ebenso wie bereits für Hebammen und Physiotherapeuten nach der Vereinbarung des ambulanten vertragsärztlichen Bereiches zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Auch hier folgt Spahn der Empfehlung der Berufsverbände. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Kostenerstattung für Ergotherapeuten auch in derselben Höhe wie bei Ärzten zu erfolgen hat.

Bis zum 1. Januar 2024 hat die gematik für die technischen Voraussetzungen zu sorgen, dass ärztliche Verordnungen von Heilmitteln und Hilfsmitteln in elektronischer Form übermittelt werden können.

Bis zum 1. Januar 2026 sind dann alle Ergotherapeuten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

Ab dem 1. Juli 2026 sind Verordnungen von Heilmitteln und Hilfsmitteln dann nur noch in elektronischer Form auszustellen Dies gilt nicht, wenn die Ausstellung von Verordnungen in elektronischer Form aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist.


Für die erstmalige Ausstattungs- und Betriebskostenfinanzierung der Heil- und Hilfsmittelerbringer (ohne Physiotherapeuten) wird mit 55.000 Leistungserbringen á 1600 EUR kalkuliert, was 88 Millionen einmalig ergibt.

Die jährliche Ausstattungs- und Betriebskostenfinanzierung der Heil- und Hilfsmittelerbringer (ohne Physiotherapeuten) beträgt 55.000 Leistungserbringer * 1100 EUR jährlich= 60 Millionen.

Interdisziplinäre digitale Kommunikation

Bis zum 1. September 2023 soll die gematik die Maßnahmen durchführen, die erforderlich sind, damit die sicheren Verfahren auch den Austausch von medizinischen Daten in Form von Text, Dateien, Ton und Bild, auch als Konferenz mit mehr als zwei Beteiligten, ermöglichen.
Zudem sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Strukturfondsmittel auch zur Umsetzung telemedizinischer Konzepte einsetzen. Hierbei sollen insbesondere digitale Netzwerke zwischen ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungserbringern mit Leistungserbringern der Pflege sowie Heilmittelerbringern gefördert werden.

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz – DVPMG)

Zeitschiene lt 3. Digitalgesetz-Entwurf

Grafik: eitschiene lt 3. Digitalgesetz-Entwurf

(Zum Vergrößern anklicken)
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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