Veröffentlicht am 18.11.2020
Damit Heilmittelerbringer und damit auch Ergotherapeuten zukünftig Daten technisch sicher einsehen, verarbeiten und austauschen können, müssen sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Beispiele der Nutzung sind das E-Rezept, die elektronische Patientenakte oder der E-Arztbrief.
Nur berechtigte Personen des Gesundheitswesens sollen Zugriff auf diese TI haben. Um das zu ermöglichen, werden elektronische Heilberufeausweise (eHBA) ausgegeben.
Der Heilberufeausweis (eHBA) weist den Träger als Angehörigen eines Heilberufes aus. Bei den Heilmittelerbringern sind die berufsbestätigenden Stellen dafür die Gesundheitsämter.
Um die Heilberufeausweise der Heilmittelerbringer zentral verwalten zu können wird dazu das elektronische Gesundheitsberuferegister eGBR geschaffen.
Zukünftig sollen Heilmittelerbringer über verschiedene akkreditierte Anbieter mittels eines Onlineformulars ihren Heilberufeausweis beantragen. Die Daten werden über den Anbieter an das elektronische Gesundheitsberuferegister übermittelt. Dieses leitet die Daten über eine Schnittstelle zur Überprüfung an das zuständige Gesundheitsamt als berufsbestätigende Stelle weiter. Sobald die Bestätigung vorliegt, erhält der Anbieter vom eGBR zur Erstellung des Heilberufeausweises ein positives Signal.
Damit der Heilberufeausweis danach auch der richtigen Person ausgehändigt wird, muss eine zweifelsfreie Identifizierung der Person erfolgen. Das Postidentverfahren gilt hier als wahrscheinlich, nachdem durch den Chaos Computer Club die Videoidentifizierung als unsicher eingestuft werden konnte. Die Videoidentifizierung ist unsicher, da mittels sogenanntem Morphing die Bilder zweier Menschen verschmolzen werden können, so dass eine klare Bildzuordnung zu einer bestimmten Person nicht mehr möglich ist.
Zeitgleich soll es auch Ausweise für Unternehmen/Praxen geben, die mehrere Personen des Gesundheitswesens beschäftigen.
Geplant ist die Ausgabe der Heilberufeausweise ab Juli 2021 und damit bereits in rund 8 Monaten.
Das eGBR wird in Münster seinen Sitz haben. Der Ausweis wird wahrscheinlich um die 50 EUR kosten. Die Kostenübernahmeregelung ist noch unklar.
Seit 2007 wird an der Planung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters gearbeitet.
Die Informationen stammen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW, Stephan Pohlkamp -Abteilung V Gesundheitsversorgung, Pflege- und Gesundheitsberufe, Krankenversicherung-- Referat V B 2 Digitalisierung im Gesundheitswesen, Telemedizin, Gesundheitswirtschaft
Passend zum Thema, wurde am 15.11. der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum 3. Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens (DVPMG) veröffentlicht.
Ziel ist eine sichere, vertrauensvolle und nutzerfreundliche sowie barrierefreie digitale Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Patientinnen und Patienten sowie zwischen den Leistungserbringern untereinander als wesentlicher Bestandteil einer digitalen Versorgung.
Wie geht es jetzt weiter?
Das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH ist ein Kompetenzzentrum für Telematik- und Telemedizinanwendungen im Gesundheitswesen und vom Gesundheitsminister Laumann mit der Umsetzung des Beruferegisters beauftragt. Ab dem 01.03.2021 können sich Heilmittelerbringer auf einer Website der ZTG über den jeweils aktuellen Stand informieren.
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