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Veröffentlicht am 19.11.2020
Bei all´ den vielen Neuerungen, welche uns zum Jahreswechsel im Heilmittelbereich ins Haus stehen, gibt es doch Dinge, welche so bleiben, wie sie jetzt schon sind. Dazu gehören die Verordnungen des Langfristigen Heilmittelbedarfs und des Besonderen Verordnungsbedarfs.
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