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Digitalisierung im Zulassungsverfahren

Veröffentlicht am 26.11.2020

Die Digitalisierung hält 2021 Einzug im Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer. 

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) informierte uns:

Die ARGEN Zulassung werden zukünftig ein gesichertes Heilmittel-Webportal über das Internet anbieten. Über dieses Webportal können zukünftig beispielsweise Zulassungsanträge digital gestellt oder Vertragsanerkennungen durchgeführt werden. Weiterhin können die Heilmittelerbringer Änderungen in der Praxis, wie z. B. Wechsel des Personals, eigenständig vornehmen, aber auch Einblick in die für sie gespeicherten Zulassungsdaten nehmen. Dabei ist selbst der Einsatz von Smartphones möglich

Die Nutzung des Webportals ist für die Leistungserbringer kostenfrei und wird zu einem enormen Bürokratieabbau führen. Die Heilmittelerbringer können auch weiterhin die Unterstützung der Berufsverbände in Anspruch nehmen, wenn sie die Berufsverbände dazu bevollmächtigen.

Ab 01. Januar 2021 sind digitale Vertragsanerkennung und Dateneinsicht möglich.

Das gesamte Zulassungsverfahren wird ab 01. Juli 2021 digitalisiert sein. 

Der BED e.V. freut sich, dass damit eine seiner langjährigen Forderungen umgesetzt wird und begrüßt diesen Schritt in eine moderne Zukunft Richtung Vereinfachung und Entbürokratisierung.

Gerne werden wir daher auch an der vom vdek angebotenen Videokonferenz zur Einführung diesbezüglich teilnehmen, um unsere Mitglieder auch künftig im digitalen Zulassungsverfahren optimal zu begleiten und zu unterstützen. 



Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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