Veröffentlicht am 04.12.2020
Christine Donner berichtet unmittelbar im Anschluss über den Dialogprozess im Heilmittelbereich vom 2. Dezember 2021. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte dazu alle Akteure im Heilmittelbereich eingeladen. Vertreten waren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband, die Krankenkassenverbände auf Bundesebene, die maßgeblichen Heilmittelverbände auf Bundesebene sowie das BMG selbst als Moderator.
Es ging um folgende Themen:
ab Minute 00:30
Personalwechsel im BMG
ab 01:07
Stand Zertifizierung der Arztsoftware
Noch immer 11 Software-Anbieter noch in der Prüfung – KBV geht davon aus, dass bis Jahresende alle zertifiziert sein werden, damit alle Ärzte ab 01.01.2021 mit der dann aktuellen Software arbeiten können.
Ab 03:07
Aufruf: Melden Sie uns bitte sämtliche Probleme, welche ab Jahreswechsel im Praxisalltag auftauchen sollten, damit wir dies bei Handlungsbedarf an das BMG weiter geben können.
Ab 04:50
Hygienepauschale soll auch über Jahreswechsel hinaus weiter in Rechnung gestellt werden können (konkrete Umsetzung nächste Woche geplant)
Eine Erhöhung ist nicht vorgesehen, allerdings sind auf dem Verhandlungsweg höhere Vereinbarungen möglich, was wir im Rahmen der Vertragsverhandlungen und des Schiedsverfahrens bereits gefordert haben.
Ab 07:35
Ab 10:38
G-BA plant Verlängerung der Corona-Sonderregelungen in Heilmittelrichtlinie bis voraussichtlich März 2021.
Ab 10:50
Grundsätzliche Frage an das BMG bzgl. der Vertragsverhandlungen: Gibt es ein Einstimmigkeitsprinzip bzw. wie wäre zu verfahren, wenn in den Verhandlungen ein Verband dem Verhandlungsergebnis nicht zustimmen kann (dies ist aktuell im Bereich Ergotherapie NICHT der Fall, kann aber in jedem der Heilmittelbereiche auch in Zukunft relevant sein) – Das BMG konnte dies adhoc nicht beantworten, sagte aber eine Rückmeldung dazu zu.
Ab 11:56
Die Schulstatistik vom Statistischen Bundesamt ist nicht korrekt, weil die Angaben auf freiwilliger Basis gemeldet werden. Das BMG wird eine Rückmeldung über eine mögliche Einführung einer Auskunftspflicht geben.
Ab 13:18
Der BED trug zur Statistik im Heilmittelbereich bzgl. Versorgungsforschung vor, welche notwendig ist, um zunächst den Status quo im Heilmittelbereich überhaupt zu erfassen und auf dieser Grundlage Entscheidungen treffen zu können. Das BMG nahm den Vorschlag positiv auf und wird hierzu einen Workshop im Rahmen des Dialogprozesses durchführen, worüber wir uns sehr freuen.
Ab 15:55
Leider ist es nun amtlich, dass die Überarbeitung der Heilberufegesetze in dieser Legislaturperiode nicht mehr durchgeführt werden wird.
Ab 16:49
Ein weiteres Thema, welches der BED eingebracht hat, ist die Notwendigkeit der grundsätzlichen Beteiligung der maßgeblichen Berufsverbände immer dann, wenn der Heilmittelbereich betroffen ist.
Beispiel: Heilmittelvereinbarungen nach §84 SGB V, nach welchen die Ausgabevolumina zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und der Kassenseite vereinbart werden ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfes.
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