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Veröffentlicht am 30.12.2020
Aktualisiert am 16.02.2021
Gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) haben Heilmittelerbringende einen Anspruch auf eine entsprechende Schutzimpfung.
Solange der Impfstoff noch nicht für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung steht, gibt es eine Priorisierung der zu impfenden Personengruppen.
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