Veröffentlicht am 26.02.2021
Aktualisiert am 02.03.2021
Am Freitag, 26. Februar, hat das Gesundheitsministerium NRW die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:
- ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
- Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
- Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
- Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren
Wenden Sie sich daher als Heilmittelerbringende mit Verweis auf diese Information an Ihr örtliches Impfzentrum und klären Sie bei der Terminvereinbarung, welche Unterlagen als Nachweis zum Termin mit gebracht werden müssen.
Gerne geben wir hier noch eine Information eines unserer Mitglieder aus NRW vom 26.02.2021 weiter:
"Hallo, ich wollte nur kurz Bescheid geben, dass auch in Nordrhein-Westfalen sich einiges geändert hat zum Thema Impfung.
Im Kreis Recklinghausen haben alle Heilmittelerbringenden eine E-Mail bekommen, in der man sich melden soll oder direkt eine Kennung bekommt, mit der man sich zur Impfung anmelden kann. Wir haben dies umgehend getan und sind heute mit der kompletten Praxis durch geimpft worden. Es lief alles super reibungslos. Wir sind jetzt froh, dass unsere Anrufe endlich gefruchtet haben. Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende."
Da die Impfungen jeweils regional organisiert werden, wenden Sie sich ggbfs. an Ihre örtlichen Gesundheitspolitiker, falls in Ihrem Bereich noch immer keine Impfungen für Heilmittelerbringende angeboten werden.