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G-BA verlängert Videotherapie und Unterbrechungssonderregeln bis 30. September 2021

Veröffentlicht am 18.03.2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seinem heutigen Beschluss folgende Regelungen verlängert.

Bis zunächst 30. September 2021 gilt:
  • Stimm-, Sprech- Sprachtherapie, Ergotherapie, bestimmte Arten der Physiotherapie sowie Ernährungstherapie können auch als Videobehandlung stattfinden.
  • Die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ist ausgesetzt.
Solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat (derzeit bis zum 30. Juni 2021) gilt:
  • Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements Heilmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll.

Die rechtsverbindlichen Details inklusive der Geltungsdauer sind den Beschlüssen zu entnehmen.

Der Beschluss vom 18. März 2021 zur Verlängerung der Sonderregeln wird in Kürze auf der Seite des G-BA online gestellt.

Für eine mögliche Verlängerung der Hygienepauschale ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zuständig. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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