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Veröffentlicht am 18.03.2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seinem heutigen Beschluss folgende Regelungen verlängert.
Bis zunächst 30. September 2021 gilt:
- Stimm-, Sprech- Sprachtherapie, Ergotherapie, bestimmte Arten der Physiotherapie sowie Ernährungstherapie können auch als Videobehandlung stattfinden.
- Die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ist ausgesetzt.
Solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat (derzeit bis zum 30. Juni 2021) gilt:
- Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements Heilmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll.
Die rechtsverbindlichen Details inklusive der Geltungsdauer sind den Beschlüssen zu entnehmen.
Der Beschluss vom 18. März 2021 zur Verlängerung der Sonderregeln wird in Kürze auf der
Seite des G-BA online gestellt.
Für eine mögliche Verlängerung der Hygienepauschale ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zuständig. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.