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Veröffentlicht am 22.04.2021
Mit Beschluss des G-BA vom 18.3.2021 ist mit Wirkung zum 01.04.2021 folgende Änderung der Fristen bei Verordnungen des Entlassmanagements in Kraft getreten:
Sonderregelung gültig für Verordnungen des Entlassmanagements mit Ausstellungsdatum 01.04.2021 bis Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite lt. dt. Bundestag (derzeit bis 30.06.2021):
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