Veröffentlicht am 18.05.2021
Seit 09.05.2021 ist die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung vonCOVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung -SchAusnahmV) in Kraft.
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