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Veröffentlicht am 11.06.2021
Bitte beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohn zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro.
Die nächstfolgenden Stufen sind:
01.01.2022: Erhöhung auf 9,82 Euro
01.07.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro
Bei
einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen ab Juli 2021 also
nur noch maximal 46 Stunden und 53 Minuten pro Monat gearbeitet werden.
Die
weiteren Bestimmungen seit Einführung des Mindestlohnes bleiben bestehen.