Aktualisierung 12.04.2022
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde bundesweit bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Sie gilt in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Download unten auf der verlinkten Seite) in der jeweils geltenden Fassung (sofern auf Landesebene nichts anderes geregelt wurde).
Zu berücksichtigen sind weiterhin