Veröffentlicht am 15.07.2021
Aktualisiert am 05.11.2021
Bewertung des BED e.V. vom 15.07.21 zur Hygienepauschaleverordnung (HygPV):
In unserer Stellungnahme, um die wir seitens des Gesundheitsministeriums vor der Verlängerung gebeten wurden, haben wir darauf hingewiesen, dass das Ausstellungsdatum der Verordnung und nicht das Datum der Abrechnung zu Grunde zu legen ist, denn der Tag der Durchführung der therapeutischen Leistung weicht zeitlich deutlich von dem Tag der Abrechnung ab. Denklogisch muss daher das Ausstellungsdatum maßgeblich für die Erstattung der Mehrkosten sein.
Auch zu der Höhe der Pauschale haben wir ausgeführt: Wie bereits mehrfach gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit geäußert, wiesen wir nochmals darauf hin, dass die Höhe der Hygienepauschale nicht annähernd die tatsächlich entstehenden Kosten deckt. Die bisherige Höhe der Hygienepauschale steht damit einer wirtschaftlichen Leistungserbringung im Sinne des § 125 SGB V entgegen.
Somit unterstützt der Verordnungsentwurf zwar die Zielstellung des Nachhaltigkeitsziels „Gesundheit und Wohlergehen“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, erfüllt diese jedoch nicht annähernd, da insbesondere eine nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf die Vermeidung von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit durch die unzureichende Höhe der Hygienepauschale gar nicht möglich ist.
Da das Bundesministerium für Gesundheit an einer Erstattung in unzureichender Höhe jedoch weiterhin festhält, hätte es dringend eines grundsätzlichen Hinweises bedurft, dass eine Erhöhung der Hygienepauschale seitens der Kostenträger sodann auf dem Verhandlungswege zu erfolgen hat, um das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie überhaupt zu erreichen.
Trotz aller Logik und der Faktenlage folgte das Ministerium unseren Einwänden nicht. Durch das Ministerium sehen wir die Therapeutinnen und Therapeuten benachteiligt.
Wir machen uns deshalb weiterhin auf allen Ebenen für Verbesserungen für die Therapeutinnen und Therapeuten stark.