Veröffentlicht am 21.07.2021
Berlin 21. Juli 2021
Sitzung der Heilmittel-Schiedsstelle unter Vorsitz von Dr. Orlowski für den 21.07.2021 durch BMG abgesagt
- Schiedsverfahren für den Versorgungsbereich Ergotherapie bis auf weiteres ausgesetzt. -
„Uns ist gelungen, was nahezu keiner für möglich gehalten hat.“ titelt Christine Donner in Ihrer Funktion als Geschäftsführender Vorstand des BED e.V.
Die für den 21. Juli angesetzte Schiedsstellensitzung wurde am Vorabend vom BMG abgesagt. Am gleichen Tag haben sowohl der vertretende Verwaltungsrechtler des BED e.V. Franz O. Schneider als auch Christine Donner Geburtstag.
„Ein größeres Geburtstagsgeschenk konnte man uns gar nicht machen als live und in Farbe einen Rechtsstaat erleben zu dürfen“, fasst Christine Donner die Ereignisse für sich zusammen.
Auch Regierung und Verwaltung dürfen eben nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln.
Wegen der Besorgnis der Befangenheit hatte der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V. den Ausschluss und die Abberufung des Vorsitzenden der Heilmittel-Schiedsstelle am 12.07.2021 aus wichtigem Grund beantragt und offenkundig Erfolg damit.
Nun folgt ist eine Anhörung der Beteiligten durch das Bundesministerium für Gesundheit.
Der Entscheidung über die Abberufung des Schiedsstellenvorsitzenden als auch seiner unparteiischen Mitglieder sieht der BED e.V. entgegen.
Hintergrund der Anträge des BED e.V. sind leistungsgerechte und wirtschaftliche Preise sowohl für die Inhaber:innen der ambulanten Praxen als auch für deren therapeutische Mitarbeiter:innen, um Patient:innen zukünftig überhaupt flächendeckend ergotherapeutisch versorgen zu können!
Mit der derzeitigen Schiedsstellenbesetzung ist das aber nicht möglich, wie man am Beispiel der Physiotherapeut:innen sieht.
Was nützt ein noch so historischer Abschluss, wenn dieser Abschluss nicht reicht um die Mitarbeitenden in den Praxen eben nach Tarif zu bezahlen und zugleich auch das eigene unternehmerische Risiko als Praxisinhaber:in angemessen abgebildet zu sehen, fasst Christine Donner das Problem zusammen.
Ohne leistungsgerechte Vergütung ist keine Patientenversorgung möglich. So einfach, so weitreichend.
„Das macht die Entscheidung des BMG so bedeutend“ resultiert Christine Donner.
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