Veröffentlicht am 19.08.2021
Aktualisiert am 30.09.2021
In der ab 01. Oktober 2021 geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW wurden nun auch die medizinisch notwendigen Behandlungen von der 3-G-Regel ausgenommen, sodass ärztlich verordnete Heilmitteltherapien wieder uneingeschränkt bei allen Patient:innen durchgeführt werden können.
Wir freuen uns, dass die Forderung des BED e.V. damit nun auch in NRW umgesetzt wurde.
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