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Veröffentlicht am 20.08.2021
Auf Intervention verschiedener Berufsverbände, unter anderem der Interessengemeinschaft Therapeuten Schleswig-Holstein e.V. und des BED e.V., hat die Landesregierung Schleswig-Holstein eine klarstellende Ersatzverkündung veröffentlicht, welche am 21.08.2021 in Kraft treten wird:
Ergänzt wurde in der ab 23.08.2021 gültigen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in § 9 Absatz 2a:
"Satz 1 gilt nicht für medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen."
Damit können in Schleswig-Holstein weiterhin alle Patient:innen auch ohne Testung ihre ärztlich verordnete und damit medizinisch notwendige Heilmitteltherapie erhalten.