Veröffentlicht am 17.09.2021
Aktualisiert am 03.12.2021
In seiner gestrigen Sitzung (02.12.2022) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die erneute Verlängerung der befristeten Sonderregelungen bis einschließlich 31. März 2022 beschlossen. Dies bedeutet für den Heilmittelbereich:
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