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Veröffentlicht am 24.09.2021
Nach und nach wird in den Corona-Schutz-Verordnungen der Bundesländer in unterschiedlicher Art und Weise die Möglichkeit eingeführt, dass Unternehmer:innen selbst entscheiden können, ob sie nur nachweislich Geimpfte und Genesene zu Veranstaltungen und Angeboten zulassen (2-G-Option).
Können auch Heilmittelpraxen nun selbst 2-G einführen?
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