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Für angemessene Preise in der Ergotherapie muss und wird der BED alle Register ziehen und jede Extrameile gehen!

Veröffentlicht am 25.10.2021

Hinweis: Für den zeitsparenden Leser gibt es unten die bebilderte Zusammenfassung und für „Intensivleser“ die Add-Ons von Therapeuten am Limit.

Dass es nicht leicht wird, ist keine Überraschung, denn es gilt nicht nur viele alte Zöpfe abzuschneiden, sondern auch komplett neue Wege zu bauen und zugleich mit vielen alten Überzeugungen aufzuräumen. ABER: Das Ziel angemessene Preise für Ergotherapeut:innen zu erzielen ist möglich!


Dass dies kein Sprint wird, sondern ein Marathon ist, der erst zu Ende gelaufen werden muss und den der BED seit 2004 läuft, muss man sich auch selbst, immer und immer wieder klar machen. Das Ziel, angemessene Preise für Ergotherapeut:innen zu erzielen, ist möglich! Also auf, weiter geht’s!


Das Ziel ist in Sichtweite aber noch nicht in greifbarer Nähe. An dieser Stelle ist es besonders schwer geduldig zu sein und konsequent kontinuierlich voranzuschreiten. Ein Losrennen ist verlockend, erscheint das Ziel doch schon so nah. Das brächte aber die Gefahr mit sich, dass einem dann kurz vor dem Ziel die Luft ausgeht und man verschnaufen muss oder noch schlimmer, ins Stolpern gerät. Dazu lassen wir uns nicht hinreißen.

Vor allem nicht vor dem Hintergrund der guten Nachricht, die eben ist und bleibt: Dass die Vergütungsausfälle, sowie der Zinsverlust, die den Ergotherapeut:innen durch das erfahrene Unrecht seither entstehen, von den Krankenkassen bezahlt werden müssen und das hat dann rückwirkend ab dem 01.01.2021 zu erfolgen.

Die Zeit läuft damit zum Vorteil für die Ergotherapeut:innen, während der Druck bei den Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit jedem Tag wächst.

Es gibt 3 Wege, die vom BED parallel begangen werden, um zu den angemessenen Preisen zu kommen:

  1. Auf politischem Weg

  2. Auf juristischem Weg

  3. Auf dem Verhandlungsweg

Zu 1: Auf politischem Weg

Sobald die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen und die Posten neu besetzt sind, wird sich das Parlament fragen müssen, was aus ihrem gesetzgeberischen Auftrag geworden ist, die Heilmittelversorgung in Deutschland zu verbessern und erkennen müssen, dass das Ergebnis ungenügend ist. Die Möglichkeiten das zu ändern reichen vom persönlichem Einsatz durch vehementes kritisches Nachfragen von Politker:innen, nicht zuletzt auch beim BMG, und damit einhergehender öffentlicher Aufmerksamkeit, über Anfragen, bis hin zu einem Gesetzgebungsverfahren. Der BED e.V. ist in diesem Rahmen fortwährend am Ball.

Zu 2: Auf juristischem Weg

Nachdem das Landessozialgericht (LSG) auf Nachfrage zu unserer Klage im September noch verlauten ließ, dass der bisherige Vorsitzende der Schiedsstelle Herr Orlowski bis Ende September eine Frist zur Erwiderung erhalten habe, hat das LSG offenbar zwischenzeitlich bemerkt, dass Spahn in seiner Gesetzgebung etwas übersehen hat, was einer Anpassung bedurft hätte. Versäumt wurde der notwendige Hinweis auf die Zuständigkeit des LSG bei Streitigkeiten zu den Verträgen im Heilmittelbereich nach § 125 SGB V in erster Instanz. So blieb dem LSG nun richtigerweise nichts anderes übrig als sich an (bislang) geltendes Recht zu halten (Ein rechtschaffenes Verhalten, an dem sich das BMG ein Beispiel nehmen sollte, auch wenn uns der Beschluss selbst auf Grund der Umstände natürlich nicht erfreut…).


Durch diese Nachlässigkeit muss nun unsererseits eine Extraschleife über das Sozialgericht gedreht werden, nur um wieder beim LSG zu landen, denn es gilt als sicher, dass gleich welches Urteil auch immer fällt, der Verlierer der 1. Instanz ohnehin in Berufung gehen wird. So muss das LSG am Ende also doch entscheiden.

Die Tatsache, dass die Umsetzung des gesetzgeberischen Willens (wirtschaftliche Preise und höhere Attraktivität) nicht ordentlich erfolgte und darunter die Ergotherapeut:innen nun leiden, die doch mit dieser Gesetzgebung gerade gestärkt werden sollten, führt im positiven Sinne zu noch mehr (Handlungs-)Druck in der Politik in Sachen Heilmittelversorgung neuerlich tätig zu werden.

Der ungenügende Schiedsspruch der Schiedsstelle vom 18.02.2021, weil in diesem keine Preise enthalten sind, ist dann vom LSG aufzuheben und die Schiedsstelle zu verurteilen, einen neuen Schiedsspruch unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes zu erlassen.

Dazu gehört unter anderem die Beurteilung von angemessenen Preisen in der Ergotherapie durch einen wirklich neutralen Gutachter und eine Benennung dieser konkreten Preise im Schiedsspruch.

An dieser Stelle wird für jeden erkennbar, warum wir die Abberufung sämtlicher „unparteiischer“ Mitglieder und des „unparteiischen“ Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter beim BMG beantragt haben. Das Anhörungsverfahren ist hier im Übrigen weiterhin nicht abgeschlossen, weil das BMG trotz dreimaliger Erinnerung den anwaltlichen Antrag auf Akteneinsicht über Monate ignorierte. Dieses Vorgehen spricht für sich. Wer dabei an eine simple Blockadehaltung unsererseits dachte, darf sich hier eines Besseren belehrt sehen, wenn man nicht beratungsresistent erscheinen will.

Zu 3: Auf dem Verhandlungsweg

Jeden Tag stehen wir für Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zur Verfügung, wenn erkennbar ernstgemeinte und damit angemessene Angebote vorgelegt werden.

Preissteigerungen von durchschnittlich nur 10%, wie in den anderen Heilmittelbereichen geschehen, helfen nicht weiter. Ganz im Gegenteil. Sie zementieren die schlimme Lage der Heilmittelerbringer mindestens für die nächsten 10 Jahre. Nach der Festsetzung der Preise als wirtschaftliche Vergütung werden nur noch Anpassungen bei Tariflohnerhöhungen sowie zum Ausgleich der Inflation erfolgen, wenn die Politik nicht neuerlich eingreift.

Zudem lösen sie kein einziges der Probleme im Heilmittelbereich:
  1. Sie lösen den Fachkräftemangel nicht, sondern beschleunigen ihn
  2. Sie erhöhen die Attraktivität des Berufes nicht
  3. Sie ermöglichen keine Tarifbezahlung
  4. Sie ermöglichen keine Wettbewerbsfähigkeit mit den Vergütungen von Therapeut:innen im stationären Bereich
  5. Sie spiegeln keine Wertschätzung für die Leistungen der Therapeut:innen
  6. Sie ermöglichen keinen angemessenen Lebensstandard für die Praxisinhaber:innen
  7. Sie führen für selbstständige Praxisinhaber:innen in die Altersarmut

Dass die klaffende Preislücke nicht mit 10% zu schließen ist, liegt an 20 Jahren Ausbeutung der Therapeut:innen und damit einem tiefen Graben der Ungleichheit und wohl kaum an dreisten oder überhöhten Vergütungsforderungen seitens der ergotherapeutischen Berufsverbände.

Das Ziel, angemessene Preise für Ergotherapeut:innen zu erzielen, ist eben mit Beharrlichkeit und Langmut möglich!

Sie haben noch Fragen, Anregungen oder Anmerkungen? Nur zu, wir sind gerne für Sie da und haben ein offenes Ohr! Ihre Stimme zählt!

https://www.bed-ev.de/kontakt/kontakt.aspx

In Kurz:



 
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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