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Veröffentlicht am 26.11.2021
Information der BGW vom 24.11.2021:
Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist bis auf Weiteres diese ergänzende Regelung zum Atemschutz umzusetzen:
- Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
- Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
Der Corona-Arbeitsschutzstandard wird aktuell an die rechtlichen Vorgaben angepasst und demnächst neu veröffentlicht.
Siehe auch: BGW: Therapeutische Praxen - Arbeitsschutzstandards und Antworten auf häufige Fragen für die Podologie, Hebammen, Praxen für Physiotherapie, medizinische Massage, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie