Veröffentlicht am 21.12.2021
Bitte beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohn zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro pro Stunde.
Eine weitere und vorerst letzte geplante Stufe der Erhöhung erfolgt zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro.
Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen ab Januar 2022 also nur noch maximal 45,83 Stunden bzw. 45 Stunden und 50 Minuten pro Monat gearbeitet werden.
Die weiteren Bestimmungen seit Einführung des Mindestlohnes bleiben bestehen.