Veröffentlicht am 11.03.2022
Aktualisiert am 02.01.2026
Die betriebsärztliche sowie arbeits- und sicherheitstechnische Betreuung ist für alle Praxisinhabenden ab einer*m Angestellten gesetzlich vorgeschrieben. Details dazu finden unsere selbständigen Mitglieder in unserer Stichwortinfo Sicherheitstechnische Betreuung.
Nutzen Sie die Vorteile unserer Kooperationspartnerschaft mit Dip.-Ing Harald Blum, der spezialisiert auf therapeutische Praxen sowohl die Regelbetreuung als auch die alternative Betreuungsform (möglich bei bis zu 50 Angestellten) anbietet. Sie finden die jeweils aktuellen Schulungstermine (Präsenz und online) auf der Kooperationspartnerseite für die Sicherheitstechnische Betreuung Harald Blum.