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Veröffentlicht am 08.04.2022
Wie bereits berichtet hat der G-BA nach vielen Jahren endlich die Thermische Anwendung auch für die Diagnosegruppen SB3, EN2 und EN3 als mögliches ergänzendes Heilmittel in den Heilmittelkatalog aufgenommen. Dadurch ist die Thermische Anwendung nun bei allen SB- und EN-Diagnosegruppen als ergänzendes Heilmittel verordnungsfähig.
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