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Veröffentlicht am 21.06.2022
Das niedersächsische Finanzministerium teilte uns die Anpassung der beihilfefähigen Höchstsätze der Landesbeihilfe mit.
Die neuen Preise kommen für beihilfeberechtigte Personen für alle Behandlungen, welche ab dem 01.07.2022 stattfanden oder -finden, bei der Kostenerstattung zur Anwendung.
Sofern Sie Ihre Preisvereinbarungen mit Ihren Privatpatient*innen entsprechend anpassen wollen, können Sie dies nur für die Zukunft tun, indem Sie dies schriftlich mitteilen.
Beachten Sie auch die Informationen zur Preisgestaltung in unserem Artikel Kein Ärger um Privatpreise
Die neuen Beihilfesätze sind in unserem Artikel bezogen auf die jeweiligen Bundesländer hinterlegt:
Beihilfesätze nach Bundesländern sortiert