Berufspolitische Informationen >> Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Flach zur Kleinen Anfrage der Linken zur unhaltenbaren Situation der Heilmittelerbringer in Deutschland
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Flach zur Kleinen Anfrage der Linken zur unhaltenbaren Situation der Heilmittelerbringer in Deutschland

Veröffentlicht am 12.01.2012


Am 08.12. nahm die Parlementarische Staatssekretärin Flach zu der Kleinen Anfrage der Linken Stellung (wir berichteten: Kleine Anfrage an die Bundesregierung der Linken zur unhaltbaren Situation im Heilmittelbereich), in der es um die unhaltbare Situation der Heilmittelerbringer in Deutschland geht.
Die Antwort fällt einmal mehr schlichtweg "flach" aus.

PDF: Antwort der parlementarischen Staatssekretärin Frau Flach zu der Kleinen Anfrage der Linken
 
Aus diesem Grund haben wir zu den einzelnen Punkten erneut Stellung genommen und unsere Antwort den Linken zukommen lassen.
Dort bemüht man sich die Angelegenheit weiter zu verfolgen.
Sobald uns dazu neue Informationen vorliegen, werden wir unsere Mitglieder umgehend informieren.

 
Auszüge unserer Stellungnahme an die Linken (öffnen Sie zum Verständnis das PDF mit den Antworten von Frau Flach):
 
Auf Grund der absolut unzureichenden und teilweise unmanierlichen und daher unzumutbaren Antworten, sende ich Ihnen einmal unsere Stellungnahme zu den Antworten von Frau Flach.
 
Allgemein:
Frau Flach verweist auf das Schiedsgericht.

"Die Schiedsregelung ist am 25. März 2009 in Kraft getreten. Sie hat zur Folge dazu geführt, dass Preise zum Teil deutlich angehobenwerden konnten."

1) Bereits 2009 hatte die FDP selbst über eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung die Ost/West-Angleichung über Herrn Heinz Lanfermann gefordert und scheiterte an der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers-Merck: http://www.vpt-online.de/detailseite.cfm?MeldungsID=684
 
Wir fragen uns nun, was sagt denn Herr Lanfermann dazu als Vorsitzender des Arbeitskreis III Arbeit, Gesundheit und Soziales, der darüber hinaus auch noch Gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion ist zu der Antwort von Frau Flach??!
 
Jens Spahn von der CDU/CSU, ebenfalls im Gesundheitsausschuss erläuterte in einem Gespräch vom 17.06.2009, dass die Ost/West-Angleichung der Vergütungen für Heilmittelerbringer in der kommenden Legislaturperiode aufgegriffen werden müsse...
 
Was sagt Herr Spahn nun als Koalitionspartner der FDP zu dem Thema und den Antworten von Frau Flach?
 
2) Kann uns Frau Flach bitte mitteilen, welche Preise genau denn zum Teil deutlich angehoben wurden? In der Ergotherapie können wir keine außerordentlichen Preissteigerungen über die Grundlohnrate hinaus entdecken.
 
3) Wie viele Schiedsverfahren wurden seitdem durchgeführt?


Zur Antwort auf die Fragen 1-3:
 
Wenn Frau Flach keine ausreichenden statsistischen Daten zur Verfügung stehen, dann sollte sie zumindest daraus folgend den Bedarf erkennen, derartige Statistiken zu beauftragen, oder erläutern warum genau sie das für nicht notwendig hält, oder aber sie kommt zu der Entscheidung, dass eine Heilmittelversorgung nach dem tatsächlichen Bedarf diese Frage erübrigen würde. Aber gar nicht darauf einzugehen ist Wulff-Manier.
 
Antwort auf Frage 4:
 
Wie kommt Frau Flach darauf, dass die Heilmittelausgaben im Jahr 2010 5,8 MRD EUR betragen haben?
Die Kosten für Heilmittel betrugen 2010 4.419.413.000 also rund 4,4 MRD EUR. 434.928.000 EUR davon stammen aus den Eigenanteilen von Versicherten also ein Anteil von fast 10 %.
Siehe: http://www.gkv-his.de/upload/HIS-Bericht-Bund_201004_771.pdf
 
Die PKV hat 2010: 800.500.000 EUR für Heilmittel ausgegeben. http://www.pkv.de/w/files/shop_zahlenberichte/zahlenbericht20102011.pdf
 
Mit Verlaub, bei mir ergibt das eine Gesamtsumme von: 5.219.913.000 also rund 5,2 MRD EUR.
600 Millionen Differenz empfinde ich selbst bei solchen Zahlen nicht als Rundungsfehler.
 
Betrachtet man die Gesamtausgaben der GKV von 2000-2010, verbleibt der Heilmittelbereich bei rund 2,3 % -2,8 % des Gesamtanteils der Krankenversicherungsausgaben, über alle Jahre hinweg.
Wenn wir also bei den Worten von Frau Flach bleiben wollen, haben sich sämtliche Ausgaben der GKV damit in 10 Jahren um 50 % erhöht. Eventuell ist das ja für Frau Flach ein Argument einmal mehr genauere Statistiken in Auftrag zu geben.
Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen liegen zwischen 5 und 6 % vom Gesamtanteil der Krankenversicherungsausgaben, das mal nur am Rande angemerkt.
 
Zur Antwort auf Frage 12:
 
Für uns ist es eine Aufsichtspflichtverletzung der Länder bezüglich der Krankenkassen, wenn die Länder nicht überprüfen, ob die Mehrausgaben der Krankenkassen für eine Genehmigungspflicht, die aus Versichertengeldern bezahlt wird, sinnvoll, wirtschaftlich und vor allem gerechtfertigt sind. Man kann sich nicht hinter der Aussage verstecken, dass die G-BA in ihren Vorgaben die Möglichkeit einräumt auf die Pflicht zu verzichten und es deshalb den Kassen vorbehalten sei, auf die Genehmigung zu bestehen oder nicht. Die meisten Krankenkassen verzichten nämlich deshalb auf die Genehmigung, da der Aufwand einer Prüfung in keinster Form dem Ertrag entspricht (Aussage der vdek).
 
Die Listen zum Genehmigungsverzicht, die Frau Flach anspricht sind im übrigen veraltet und damit zu einem großen Prozentsatz falsch!!
Beispiel KV Baden-Württemberg:
http://www.kvbw-admin.de/data/dateiverwaltung/genehmigungsverzicht_stand_01072011.pdf
 
Dort wird unter Anderem die BKK Aktiv und die Bayer BKK angegeben. Beide Kassen existieren schon gar nicht mehr! Bayer gehört nun zur Pronova BKK, die aber nicht gelistet ist, die BKK Aktiv nun zur BKK vor Ort!
Bei der KV Sachsen-Anhalt ist es noch viel schlimmer, denn die Liste wurde aktualisiert...leider fehlt die Hälfte: http://www.kvsa.de/fileadmin/user_upload/PDF/Praxis/Verordnungsmanagement/Krankenkassen_mit_Genehmigungsverzicht.pdf
Hier weist die KV nämlich nur darauf hin, dass für bestimmte physiotherapeutische Leistungen ab 01.01.12 eine Genehmigungspflicht vorliegt, verschweigt aber, dass dies auch für alle Einzelbehandlungen in der Ergotherapie gilt.
Zudem werden Formfehler auf Heilmittelverordnungen weiterhin rigeros geahndet. Bereits durchgeführten Behandlungen werden also nicht vergütet, wenn die Verordnung einen Formfehler des Arztes enthält!
 
Antworten auf Frage 13 und 14:
 
Spätestens hier muss Frau Flach reagieren und bei den genehmigungspflichtigen Krankenkassen anfragen lassen, wie viele Verordnungen in den vergangenen Jahren abgelehnt wurden, da hier eine Gefährdung der Patientenversorgung besteht, die schwer betroffen sind!
 
Antwort auf Frage 16:
 
Wenn die Bundesregierung immer nur davon ausgeht, dass relevante Institutionen wie die G-BA schon alles relevante bei Ihren Vorgaben berücksichtigt, dann sehe ich den Regierungsauftrag in höchstem Maße verletzt.
Gerade in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Vorgaben eben nicht praxisnah durchdacht werden. Wenn die Bundesregierung auf diesen Mißstand aufmerksam gemacht wird, kann die Handlung nicht darin bestehen auf andere im Gottvertrauen zu verweisen.
 
Antworten auf Frage 17 und 18:
 
Bei diesen Antworten wird deutlich, dass Frau Flach es mit den 3 Affen hält: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen...und dem 4. Affen gleich. der sich ab und an dazugesellt: nichts tun!
 
Die Frage 20 könnten man zukünftig umformulieren:
Sind der Bundesregierung pauschale Aufrufe von Kassenärztlichen Vereinigungen bekannt, in denen aktiv auf die Vermeidung von Verordnungen im Bereich Heilmitteln hingewiesen wird, mit dem Verweis auf anderenfalls drohende Regressverfahren?
 
Antwort auf Frage 23:

Hier wurde bei der zweiten Frage nach Hilfsmitteln und nicht nach Heilmitteln gefragt. Auch wenn dies ein Versehen sein könnte, möchte ich Vollständigkeit halber darauf hinweisen.
 
Antwort auf Frage 26:
 
Die Verhandlungen im Bereich Ergotherapie werden weiterhin nicht aufgenommen! Wenn die Bundesregierung hier keine Probleme sieht, worin sieht die Bundesregierung dann den Sinn zur Verhandlung neuer Rahmenempfehlungen?!
 
Antwort auf Frage 27:
 
Wie kann Frau Flach auf Frage 26 verweisen, wo in Frage 27 ein konkretes Problembeispiel aufgezeigt wurde. Wie kann Frau Flach ignorieren, dass längere Unterbrechnungszeiten zur vollständigen Absetzung einer Verordnung führen können mit Verweis auf eben aktuell nicht vorhandene Rahmenempfehlungen? Der Heilmittelerbringer hat demnach einen Behandlungsauftrag erfüllt, ohne diesen vergütet zu bekommen. Das ist also für Frau Flach kein konkretes Problem? Was wäre denn aus Sicht der Bundesregierung ein konkretes Problem?
 

Folgend finden Sie einen Presseartikel der Linken zur Antwort von Frau Flach:
Heile Welt nicht in Sicht - LINKE im Bundestag fordert gerechte Bezahlung für Therapeuten
 

Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung!


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