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Veröffentlicht am 21.07.2022
Bundeswehr-Heilmittelverordnungen werden von Truppen(zahn)ärzten bzw. Truppen(zahn)ärztinnen ausgestellt und auf Basis der GKV-Sätze von den Leistungserbringenden abgerechnet. Der Vertrag kommt zwischen den Heilmittelerbringenden und dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zustande, das sich an den GKV-Heilmittelrichtlinien orientiert.
In einigen bedeutenden Punkten unterscheidet sich das Vorgehen von den bei GKV- Heilmittelverordnungen allerdings:
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