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Schulgeldfreiheit in Baden-Württemberg auch von der SPD gefordert

Veröffentlicht am 19.08.2022

Wir berichteten von der bisher fehlenden Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe in Baden-Württemberg und unserer aktuellen Stellungnahme gegenüber dem Ministerium (Baden-Württemberg verpasst 2022 erneut den Schritt zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen).

Unterstützung kommt vonseiten der SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag. Der Sprecher der SPD-Fraktion für Gesundheit und Pflege, Florian Wahl, ist gleichzeitig auch Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration im Landtag von Baden-Württemberg.

Herr Wahl antwortete jetzt im Bezug auf unsere Stellungnahme:

„Die SPD-Fraktion setzt sich schon seit langem dafür ein, dass flächendeckend Schulgeldfreiheit für Gesundheits- und Sozialberufe herrscht. Dies würde nicht nur der Chancengleichheit aller bei der Wahl der Ausbildung dienen, sondern insbesondere auch dem Fachkräftemangel in Gesundheitsberufen entgegenwirken. Spätestens, nachdem Rheinland-Pfalz die Schulgeldfreiheit umgesetzt hat, entwickelt sich das aktuelle System in Baden-Württemberg außerdem zum Standortnachteil. Auch die inzwischen mit Rückwirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft gesetzte „Verwaltungsvorschrift Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe“ (VwVSchulRed), die die höhere Förderung aus dem Landeshaushalt 2022 umsetzt, geht aus unserer Sicht nicht weit genug. Denn mit einem „Teil-Schulgeld-Zuschuss“ ist es nicht getan. Ziel muss die komplette Schulgeldfreiheit sein, für die wir uns weiterhin stark machen.

Konkret mit Blick auf die Situation der Ergotherapeut*innen und anderer Berufsgruppen, deren Ausbildung in Baden-Württemberg hauptsächlich an Privatschulen durchgeführt wird, hat die SPD-Fraktion bereits für den Haushalt 2022 einen zusätzlichen Posten von 4 Millionen Euro gefordert. Mit dieser Summe könnte der Landeszuschuss zu den Privatschulen derart erhöht werden, dass die gesamten Kosten der Ausbildung getragen werden. Leider ist die Landesregierung unserem Vorschlag in den Haushaltsverhandlungen nicht gefolgt.

Anlässlich der Umsetzung der Schulgeldfreiheit in Rheinland-Pfalz im Mai dieses Jahres hat die SPD-Fraktion am 18. Mai erneut beantragt, dass die Landesregierung endlich dem guten Beispiel aller angrenzenden Bundesländer folgt (vgl. Landtagsdrucksache 17/2571). Daraufhin hatte das Sozialministerium lapidar geantwortet, dass die Entscheidung über die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln im Staatshaushaltsplan 2023/24 dem Haushaltsgesetzgeber obliegt.

Ich hoffe sehr, dass es endlich gelingt, auch in Baden-Württemberg die Ausbildung zu allen Gesundheits- und Sozialberufen ohne Schulgeld anbieten zu können.“

Wir danken Herrn Wahl und der SPD-Fraktion für die Unterstützung.

Der BED wird sich auch weiterhin aktiv für eine bundesweite Schulgeldfreiheit einsetzen.

(c) SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg 2021 - Photo by Fionn Grosse

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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