Veröffentlicht am 20.09.2022
Korrektur: Kalkulationsgrundlagen der Preisforderung - Folge 1: Mitarbeiter*innengehälter
Auf Folie 14 war ein Einheitenfehler.
Fälschlicherweise wurden die 5,85% auf 27,9% (Anteil der Personalkosten am Umsatz) angewendet und nicht auf 27,90 € (Anteil der Personalkosten absolut bei 100 € Umsatz), wie es in der Beispielrechnung mit konkreten €-Werten richtig gewesen wäre.
Wir haben die Berechnung, als auch die Werte in der Präsentation dahingehend angepasst:
AN-Brutto/Jahr +1072,64€
AN-Netto/Jahr +735,96€
AN-Brutto/Monat +89,39€
AN-Netto +61,33€
Die Präsentation wurde am 17.12.2021 veröffentlicht.
Wer sich an unserer Berechnung als Arbeitgebender orientiert hat, sollte bei einer Gehaltssteigerung zum 1.1.2022 bis einschließlich August damit 8 Monate die daraus entstandene Differenz nachzahlen. Das sind insgesamt 715,12 € im Arbeitnehmerbrutto, was 490,64 € netto entspricht.
Wir bitten dieses Versehen ausdrücklich zu entschuldigen und danken Herrn Josef Fischer für sein aufmerksames Auge!