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Korrektur: Kalkulationsgrundlagen der Preisforderung - Folge 1: Mitarbeiter*innengehälter

Veröffentlicht am 20.09.2022

Korrektur: Kalkulationsgrundlagen der Preisforderung - Folge 1: Mitarbeiter*innengehälter

Auf Folie 14 war ein Einheitenfehler.
 
Fälschlicherweise wurden die 5,85% auf 27,9% (Anteil der Personalkosten am Umsatz) angewendet und nicht auf 27,90 € (Anteil der Personalkosten absolut bei 100 € Umsatz), wie es in der Beispielrechnung mit konkreten €-Werten richtig gewesen wäre.

Wir haben die Berechnung, als auch die Werte in der Präsentation dahingehend angepasst:
AN-Brutto/Jahr +1072,64€
AN-Netto/Jahr  +735,96€
AN-Brutto/Monat +89,39€
AN-Netto +61,33€
 
Die Präsentation wurde am 17.12.2021 veröffentlicht.

Wer sich an unserer Berechnung als Arbeitgebender orientiert hat, sollte bei einer Gehaltssteigerung zum 1.1.2022 bis einschließlich August damit 8 Monate die daraus entstandene Differenz nachzahlen. Das sind insgesamt 715,12 € im Arbeitnehmerbrutto, was 490,64 € netto entspricht.

Wir bitten dieses Versehen ausdrücklich zu entschuldigen und danken Herrn Josef Fischer für sein aufmerksames Auge!

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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